AVB

Allgemeine Geschäfts & Garantie Bedingungen ROTA Wheels Schweiz GmbH

Ausgabe 01.2016

Allgemeines

Dieses Dokument der Allgemeine Geschäftsbedingung ersetzt die Gültigkeit alle früheren Ausgaben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung aller Aufträge, gleich welcher Art. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als diese mit unseren Bestimmungen übereinstimmen. Ein ausdrücklicher Widerspruch unsererseits ist nicht erforderlich. Mit Aufgabe der Bestellung erklärt der Besteller / Käufer sein Einverständnis zur Annahme dieser Bedingungen. Wenn nicht, so muss er unser Angebot ablehnen.

2. Preise und Auftragserteilung

Alle Preise verstehen sich ab Lager CH-4466 Ormalingen. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet und richten sich verursachergemäß nach dem gewählten Transportweg und -typ sowie dem eingesetzten Verpackungsmaterial. Unsere Preise und Angebote sind freibleibend.

3. Lieferung

In der Regel versenden wir mit einem Schweizer Paketdienst innerhalb 24h nach Zahlungseingang ab Lager CH-4466 Ormalingen. Die Konditionen, Lieferzeiten sowie Fristen und Bedingungen werden im Voraus mit dem Kunden vereinbart. Hat der Auftraggeber die Art des Versandes nicht bestimmt, wird sie von uns gewählt. Die Lieferzeit wird für jeden Vertrag gesondert vereinbart. Wir sind berechtigt, vereinbarte Lieferzeiten zu überschreiten und neu zu benennen. Bei Eintreten von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, steht uns frei, die Lieferung für die Zeit der Behinderung zu verschieben oder die Abschlüsse ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muss nicht nachgewiesen werden. Als ein nicht von uns zu vertretender Umstand ist auch anzusehen, wenn ohne unser Verschulden uns oder unseren Lieferanten oder unserem Lagerhalter die Lieferung dauernd oder zeitweise erschwert, unmöglich oder nur unter Verlust möglich gemacht wird. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller weist ein grobes Verschulden, welches nicht zu rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung geführt hat, nach.

4. Beanstandungen und Gewährleistung / Garantie

ROTA Wheels & Linea Corse Wheels

Vor Montage der Reifen muss mindestens eine Felge auf Freigang / Rundlauf und Passgenauigkeit an der Vorderachse oder an deren Achse mit dem grössten Bremssattel am Fahrzeug geprüft werden. Bei bereits montierten Reifen übernehmen wir keine Garantie bei nicht - passen! Kontrollieren Sie die Zentrierringe und richtige Anzahl der Radschrauben. Die Felgen dürfen nur von einem Fachbetrieb montiert werden. Felgen nicht mit aggressivem Felgenreiniger und hohem Wasserdruck waschen. Für Benutzung auf der Rennstrecke sowie Felgen die nachträglich pulverbeschichtet wurden, übernehmen wir keine Garantie. Bei Benutzung auf der Rennstrecke empfehlen wir die Nabendeckel zu entfernen. Nach den ersten 300km Radschrauben nochmals auf Festigkeit prüfen (ca. 98-110 Nm) Es gelten die Allg. Garantiebestimmungen der Phillipine Aluminiumwheels INC.

4.1 Transportschäden

Die Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind sofort nach Eintreffen der Ware schriftlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Bei äußerlich sichtbarer Beschädigung ist diese vom Frachtführer zu bescheinigen. Bei Transporten durch Bahn, Post oder Paketdiensten ist eine Tatbestandsaufnahme des jeweiligen Frachtführers für die Schadensregulierung notwendig. Reklamationen irgendwelcher Art berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises, der Aufrechnung oder der Minderung. Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch oder natürlichen Verschleiß gehen zu Lasten des Käufers, Rücksendungen werden bei Unversehrtheit der Ware und frei mit schriftlicher Vereinbarung mit 70 % des Kaufpreises anerkannt. Transport- und Verpackungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

4.2 Garantie Motorsportteile

Teile zur Leistungssteigerung und Teile welche nicht fachmännisch installiert wurden sind grundsätzlich von jeglicher Garantie ausgeschlossen. Ebenso Felgen und Räder welche im Motorsport/auf Rennstrecken eingesetzt werden! Bei allen anderen Teilen, wenn nicht anders angegeben, gilt eine Garantie von 12 Monaten ohne Aus-/Um-/Einbau des zu ersetzenden Teiles. Garantieansprüche sind schriftlich an uns zu richten und werden nur in Zusammenhang mit einer originalen Rechnung von uns bearbeitet.

5. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften

Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug soweit nicht anders vereinbart- bei der Motorfahrzeugkontrolle vorführen. Die Verantwortung für die MFK- Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nicht-Genehmigung von Seiten der MFK sind ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers oder dritter Personen aus Unfällen oder bei Motorsportveranstaltungen mit leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen sind ausgeschlossen. Je nach Erhöhung der Leistung des Fahrzeuges müssen die Fahrzeuge entsprechend angepasst werden (Reifen, Bremsanlage, Übertragung, etc.) und in die entsprechende Versicherungsklasse um gestuft werden, was vom Käufer zu beachten ist.

5.1 Eintragung / Techn. Abnahme im Benachbarten Ausland

Die Eintragung mit den originalen Testgutachten z.B. beim TÜV ist Sache des Käufers und kann von uns nicht garantiert werden. Tipp: Konsultieren Sie vorab Ihren Prüfer oder informieren Sie sich bei welcher Prüfstelle eine entsprechende Abnahme möglich ist. Bis heute sind alle uns bekannten ROTA Felgen unserer Kunden per Einzelabnahme eingetragen worden.

6. Schweizer Zulassung im Bereich StVO/StVZO

ROTA & Linea Corse

Als Offizieller Importeur der beiden Marken verfügen wir über die entsprechenden Original Test und Festigkeitsgutachten des Herstellers. Für die Eintragung im Fahrzeugausweis stellen wir als Importeur die Schweizer Eignungserklärung aus. Alle nicht durch uns gestempelte Eignungserklärungen sind ungültig. Es sind zwingend alle bei uns gekauften Aluminium Felgen bei einer Motorfahrzeugprüfstelle des jeweiligen Kantons zur Prüfung vorzuführen. Die Anmeldung zur Prüfung ist Sache des Käufers.

Motorsport & Tuning Zubehör

Ein großer Teil unserer Produkte ist für den Export bzw. für den Rennsport bestimmt und wird daher ohne Zulassung, Gutachten bzw. EWG-Betriebserlaubnis verkauft. Diese Produkte können in Einzelfällen im Bereich der StVO/StVZO nur per DTC/MFK- Einzelabnahme für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Produkte, die über ein CH/EWG-Gutachten, bzw. eine EWG-Betriebserlaubnis verfügen, sind auf unserer Website gesondert gekennzeichnet.

7. Lieferfristen und -Termine

Angegebene Liefertermine und Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. In Verzug kommen wir in jedem Falle erst durch eine nach Fälligkeit erfolgte schriftliche Mahnung des Käufers. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Lieferanten, Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemängel, Streiks, Aussperrungen, Krankheit, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Genehmigung befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt und wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen. Die Nachfrist muss mindestens 6 Wochen betragen.

8. Zahlung

Die Ware wird grundsätzlich per Vorkasse bestellt/versendet und im Voraus mit dem Kunden schriftlich vereinbart! Die Rechnungen für die Vorkasse werden von uns in der Regel per E-Mail Versand. Die Kontoangaben finden Sie auf der Rechnung unten. Nach Zahlungseingang werden wir die Ware bestellen & versenden.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Die Waren dürfen vom Käufer weder verpfändet, noch zur Sicherung an Dritte überreicht werden. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen. Das Eigentum geht erst nach Erfüllung unserer Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen aus künftigen Lieferungen über. Es besteht in jedem Falle ein erweiterter Eigentumsvorbehalt unsererseits. Im Falle des Weiterverkaufs gehen hieraus gegen Dritte entstandene Forderungen vollständig sicherheitshalber an uns über. Wir sind berechtigt, die uns zu benennenden Kunden vom Übergang der Forderung zu benachrichtigen und Zahlungsanweisungen zu geben. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz unserer Forderungen in einem Kontokorrent mäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware darf nur in der im Betrieb des Käufers üblichen Weise erfolgen. Davon abweichende Verkäufe bedürfen, wenn unser Eigentum dadurch beeinträchtigt würde, unserer vorherigen Zustimmung. Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos das Eigentum an der noch beim Käufer vorhandenen Ware auf ihn übergegangen ist, so lebt unser Eigentum wieder auf, wenn der Käufer uns erneut etwas schuldig wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, dass der Käufer die Ware leihweise erhält und ihm gestattet wird, sie in zulässiger Weise zu veräußern. Gegebenenfalls sind wir zu Ersatzaussonderungen nach § 46 Konkursordnung berechtigt.

10. Rücktrittsrecht

Nach Abschluss des Vertrages sind wir berechtigt, von jedem Vertrag ohne Verpflichtungen zum Schadenersatz zurückzutreten, wenn eine Änderung bei der Firma oder Person des Käufers eintritt oder seine Kreditwürdigkeit infolge erst nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zweifelhaft erscheint. Bei Abschlüssen gilt die Lieferungsverpflichtung nur für den vereinbarten Termin. Nach Ablauf des Termins sind wir berechtigt, für den noch verbleibenden Rest des Abschlusses Vorauskasse oder auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für Druckfehler keine Haftung. Nachdrucke und Fotokopien, auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Gerichtstand/Recht

Sitz der Firma ist die Schweiz. Es gilt das Recht der Schweizer Eidgenossenschaft. Gerichtstand ist Liestal, Baselland, Schweiz.
 

Diepflingen, Oktober 2014

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Akzeptieren